Lärmmessung

Sicherheitstechnische Messungen,  Lärmmessungen am Arbeitsplatz

Sicherheitstechnische Messungen
Lärmmessungen am Arbeitsplatz


Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 LärmVibrationsArbSchV bei Lärmeinwirkungen können Lärmmessungen erforderlich sein. Hierzu finden sich Festlegungen in § 3(1) LärmVibrationsArbSchV:

"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.

Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen. Lässt sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht sicher ermitteln, hat er den Umfang der Exposition durch Messungen nach § 4 festzustellen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen.“

Begrifflichkeiten aus der Schallmessung Lärmmessung:

A-Bewertung
Die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres hängt von der Frequenz ab. Tiefe und sehr hohe Töne werden weniger laut wahrgenommen als mittlere Töne. Bei der Geräuschmessung / Schallmessung wird dies berücksichtigt, indem die im Schall enthaltenen Frequenzen entsprechend der A-Kurve unterschiedlich gewichtet werden.
Die Schallpegelmesswerte werden dann als dB(A) angegeben. Im Umweltbereich ist die A-Bewertung die am häufigsten vorkommende Frequenz-Bewertung; andere Bewertungen (z.B. B- oder C-Bewertung) werden seltener verwendet.

Beurteilungspegel
Auf einen Bezugszeitraum (z.B. Tag oder Nacht) umgerechneter mittlerer Schallpegel einer Lärmmessung, bei dem durch Pegelkorrekturen einzelne Besonderheiten des Lärms zusätzlich berücksichtigt werden können.
Abkürzungen: Lr (rating level), für die Tageszeit LT, für die Nacht LN (jeweils in dB).
Im angloamerikanischen Bereich wird oft auch Ldn verwendet.

Dezibel
Der zehnte Teil des Bel. Ein Bel ist definiert als der dekadische Logarithmus des Verhältnisses zweier gleichartiger Größen. Wird üblicherweise zur Messung des Schallpegels benutzt, wobei die aktuelle Schalleistung ins Verhältnis zu einer vereinbarten Bezugsschalleistung gesetzt wird.
Abkürzung: dB.
Berechnung: LP = 10 * log(P / P0) in dB
mit
P = Schalleistung
P0 = Bezugsschalleistung (Hörschwelle, 10-12 Watt)

Energie-äquivalenter Dauerschallpegel (Leq)
Beim Prinzip der Energieäquivalenz geht man davon aus, dass die mittlere Schallenergie eines diskontinuierlichen Geräusches in einem Zeitraum T die gleiche Wirkung hat, wie die eines kontinuierlichen Geräusches gleicher Energie. Dabei wird auch angenommen, dass ein Dauerschallpegel X, der ein Geräusch mit der Dauer D beschreibt, gleichwertig einem Geräusch ist, das nur die halbe Dauer (D/2) hat, dafür aber einen 3 dB ( = 10 * log 2) höheren Schallmesspegel aufweist.euer 

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