Prüfung Arbeitsmittel

Angebot erstellen DGUV Vorschrift 3
Als Elektrotechnikmeister mit entsprechenden Fortbildungen prüfe ich        Ihre Geräte, elektrischen Anlagen und Maschinen nach der :                                                                      "DGUV Vorschrift 3"                                                      
Ein unverbindliches Angebot erstelle ich Ihnen gerne :


Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.
Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre elektrischen Geräte und Anlagen und erstellen Ihnen hierfür gerne ein unverbindliches Angebot. Als Unterstützung für die Erstellung des Angebots nutzen wir gerne die Angaben, die Sie mit dem Direktkontakt an uns übermitteln können. Nutzen Sie diese Funktion, um schnellstmöglich weiterführende Informationen zur Durchführung der Prüfungen zu erhalten.
Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 ?
Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:
1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
2.) Elektrische Prüfung / Messung. Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.

        *Schutzleiterwiderstand
        *Isolationswiderstand
        *Berührungsstrom
        *Schutzleiterstrom
        *Differenzstrom
        *Ersatzleiterstrom

3.) Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung
DGUV Vorschrift 3  – Dokumentation

Ortsfeste Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

Wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)3 bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Elektrotechnische Prüfungen an Geräten, Anlagen und Maschinen zählen zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Denn nichts weniger als die Gesundheit der eigenen Belegschaft steht auf dem Spiel, wenn ein defektes Gerät – sei es Bohrmaschine, Drucker, Wasserkocher oder Förderbandanlage – weiterhin zum Einsatz kommt. Zudem wird im Schadensfall der Unternehmer in die Pflicht genommen. Denn er ist oberster Verantwortlicher für die Sicherheit der Mitarbeiter.

Der Prüfer: Wer ist für die elektrische Prüfung zuständig?
Laut Gesetzgebung und der Norm VDE 0701-0702 muss die elektrische Betriebsmittelprüfung durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Nur so ist die Sicherheit jederzeit für alle Beteiligten gewährleistet.


Elektrofachkräfte besitzen eine abgeschlossene fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen und sie sollten mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich mitbringen. Erfahrungswerte sind für die elektrische Prüfung sehr wichtig, um eventuelle Gefahren und Risiken richtig einschätzen und vermeiden zu können.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen erhalten eine umfangreiche Belehrung zum Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln vor, während und nach der Prüfung. Diese muss theoretisch und praktisch durch eine Elektrofachkraft erfolgen und sollte schriftlich dokumentiert werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die möglichen Gefahren und die richtige Verwendung der Prüfutensilien zu legen. Nur so ist gewährleistet, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person keine Risiken bei der Durchführung von Wiederholungsprüfungen eingeht oder falsch gewartete Prüfgegenstände zur Gefahr im Unternehmen werden.
Der Zeitraum: In welchen Intervallen finden elektrische Prüfungen statt?

Grundsätzlich ist jedes elektrische Gerät, ob im feststehenden oder mobilen Einsatz, bei Erstinbetriebnahme zu prüfen. Die anschließende Wiederholungsprüfung muss laut Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen erfolgen und richtet sich nach Art des Prüfgegenstands. Dies bedeutet: Je nachdem, ob Sie eine Kaffeemaschine, einen Drucker, ein Telefon oder eine feststehende Förderbandanlage vor sich haben, besteht eine andere Frist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Der fachkundige Prüfer handelt entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie nach eignen Erfahrungswerten. Er berücksichtigt zudem die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betriebsinterne Gefahrenbeurteilung. Anhand dieser Aspekte legen Unternehmer sowie Prüfer den Termin der nächsten Prüfung fest.

Wir empfehlen: Um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter optimal zu gewährleisten, lassen Sie elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen lieber in kürzeren Intervallen testen als bis zum letzten Tag nach gesetzlicher Vorgabe zu warten. Je häufiger ein elektrisches Betriebsmittel unter anspruchsvollen Bedingungen zum Einsatz kommt, desto wahrscheinlicher treten Mängel und Verschleißerscheinungen auf. Dies gilt im speziellen für Geräte, die in feuchten Umgebungen, im Außeneinsatz oder unter anderen besonders anspruchsvollen Voraussetzungen verwendet werden.
Share by: