Beschäftigte zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, ist eine zentrale Forderung im Arbeitsschutzrecht.
Auch das arbeitssichere Verwenden einer Leiter ist keine Selbstverständlichkeit, die Sie bei Ihren Mitarbeiten voraussetzen können. Sicherheitsunterweisungen sind notwendig.
In vielen Unternehmen sind unterschiedliche Leitern an unterschiedlichen Standorten vorhanden. Dies kann dazu verleiten, „mal eben“ die Leiter zu verwenden, die gerade in der Nähe und bequem verfügbar ist. Doch eine für den Arbeitseinsatz oder die Arbeitsbedingungen nicht optimal geeignete Leiter erhöht das Unfallrisiko. Durch Ihre Unterweisung sollten Sie ein Bewusstsein für die Risiken schaffen und darauf hinwirken, vor jedem Leitereinsatz innezuhalten und nachzudenken.
Ihre Unterweisung muss nicht zwangsläufig in einem Seminarraum stattfinden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihr Leiter-Arsenal bei einer Begehung vor. Typische Arbeitssituationen können Sie vor Ort erläutern. Auch die Verwendung von Zubehör oder wie man durch den Ellenbogentest den richtigen Anstellwinkel findet, ist besser am konkreten Objekt zu zeigen als durch einen Vortrag oder eine Präsentation.
Der sichere Leitereinsatz beginnt vor dem Hinaufsteigen
Nachdem Ihre Mitarbeiter gelernt haben, sich für den richtigen Leitertyp zu entscheiden, folgt als nächster Punkt, was vor dem Benutzen zu beachten ist. Das sollten alle potenziellen Leiterverwender nach Ihrer Unterweisung wissen:
Jede Leiter ist vor der erstmaligen Verwendung am Arbeitstag einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel zu unterziehen (Sprossen, Holme, Spreizsicherung, Gelenke usw.).
Eine Leiter mit augenscheinlichen Mängeln oder Verschleißspuren muss aussortiert werden. Der Vorgesetzte ist zu informieren.
Der Untergrund muss standsicher sein. Nässe, Eis, Schmutz, Sand, Öl usw. können ein Wegrutschen begünstigen, in einen nachgiebigen Erdboden kann die Leiter einsinken, Unebenheiten des Bodens erhöhen die Kippgefahr usw.
Der Arbeitsbereich vor dem Aufstellen einer Leiter muss gesichert werden, z.B., wenn eine Leiter auf einem Verkehrsweg steht, wenn eine Tür in Leiterrichtung aufschlagen könnte usw.
Wenn notwendig, müssen Kollegen davon abgehalten werden eine Leiter zu benutzen, z.B. bei gesundheitlichen Problemen (Schwindel), Höhenangst, bei Einnahme bestimmter Medikamente oder Verdacht auf Alkohol.
Leiter ist nicht gleich Leiter
Jedem Mitarbeiter sollte in Ihrer Unterweisung klar werden,
- welche Leitern im Betrieb vorhanden sind wie Stehleitern, Anlegeleitern, Schiebeleitern, Trittleitern, Steckleitern, Podestleitern usw.
- welcher Leitertyp für welche Aufgaben verwendet werden darf.
- welche Alternativen es zu einem Leitereinsatz geben kann.
- dass er sich in unklaren Fällen an seinen Vorgesetzten wenden sollte.
lockere Schrauben, morsche Konstruktion, falsch gestapelt – mangelhafte Regaleinrichtungen sind hochriskant und können schwere Unfälle verursachen, Menschenleben gefährden und zu hohen Sachschäden führen. Vermeiden Sie dieses Risiko - Wir unterstützten Sie bei der Umsetzung!
Die Inspektion Ihrer Regalanlagen wir im laufenden Betrieb vorgenommen. Der Regalprüfer führt Sichtprüfungen durch kontrolliert dabei den Regalaufbau und die Regalbauteile. Ebendso wird verglichen ob Schutzmaßnahmen, Beladung und Kennzeichnung den Vorschriften entsprechen. Das Ergebniss der Prüfung wird Ihnen anhang eines Prüfberichtes mit einer ausführlichen Fotodokumentation der Mängel sowie Empfelungen übergeben. Auch die Regale werden für jeden ersichtlich mit dem nächsten Prüfdatum gekennzeichnet.
Unsere rechtssicheren Regalprüfungen nach der DIN EN 15635:- Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontage
- Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen
-Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
-Durchführung der Sichtkontrolle gemäß der DIN EN 15635
-Beurteilung von Schäden und Kennzeichnung der beschädigten Bauteile am Regalsystem
-Vermessen der Regalanlage auf lotrechten und geraden Stand
-Überprüfung aller Regalkennzeichnungen
-Erteilung der Prüfplaketten “Regalinspektion nach BetrSichV / DIN EN 15635
-Erstellung von rechtssicheren Inspektionsprotokolle (Papier und EDV)
-Erstellung einer Fotodokumentation aller gefundenen Mängel