Prüfung Leiter

- Prüfung Ihrer Leitern nach neue Norm EN 131 / DGUV Vorschrift 208-016
- Unterweisen Ihrer Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Leitern
Beschäftigte zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, ist eine zentrale Forderung im Arbeitsschutzrecht.
Auch das arbeitssichere Verwenden einer Leiter ist keine Selbstverständlichkeit, die Sie bei Ihren Mitarbeiten voraussetzen können. Sicherheitsunterweisungen sind notwendig.

In vielen Unternehmen sind unterschiedliche Leitern an unterschiedlichen Standorten vorhanden. Dies kann dazu verleiten, „mal eben“ die Leiter zu verwenden, die gerade in der Nähe und bequem verfügbar ist. Doch eine für den Arbeitseinsatz oder die Arbeitsbedingungen nicht optimal geeignete Leiter erhöht das Unfallrisiko. Durch Ihre Unterweisung sollten Sie ein Bewusstsein für die Risiken schaffen und darauf hinwirken, vor jedem Leitereinsatz innezuhalten und nachzudenken.
Ihre Unterweisung muss nicht zwangsläufig in einem Seminarraum stattfinden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihr Leiter-Arsenal bei einer Begehung vor. Typische Arbeitssituationen können Sie vor Ort erläutern. Auch die Verwendung von Zubehör oder wie man durch den Ellenbogentest den richtigen Anstellwinkel findet, ist besser am konkreten Objekt zu zeigen als durch einen Vortrag oder eine Präsentation.
Der sichere Leitereinsatz beginnt vor dem Hinaufsteigen

Nachdem Ihre Mitarbeiter gelernt haben, sich für den richtigen Leitertyp zu entscheiden, folgt als nächster Punkt, was vor dem Benutzen zu beachten ist. Das sollten alle potenziellen Leiterverwender nach Ihrer Unterweisung wissen:

    Jede Leiter ist vor der erstmaligen Verwendung am Arbeitstag einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel zu unterziehen (Sprossen, Holme, Spreizsicherung, Gelenke usw.).
    Eine Leiter mit augenscheinlichen Mängeln oder Verschleißspuren muss aussortiert werden. Der Vorgesetzte ist zu informieren.
    Der Untergrund muss standsicher sein. Nässe, Eis, Schmutz, Sand, Öl usw. können ein Wegrutschen begünstigen, in einen nachgiebigen Erdboden kann die Leiter einsinken, Unebenheiten des Bodens erhöhen die Kippgefahr usw.
    Der Arbeitsbereich vor dem Aufstellen einer Leiter muss gesichert werden, z.B., wenn eine Leiter auf einem Verkehrsweg steht, wenn eine Tür in Leiterrichtung aufschlagen könnte usw.
    Wenn notwendig, müssen Kollegen davon abgehalten werden eine Leiter zu benutzen, z.B. bei gesundheitlichen Problemen (Schwindel), Höhenangst, bei Einnahme bestimmter Medikamente oder Verdacht auf Alkohol.

Leiter ist nicht gleich Leiter
Jedem Mitarbeiter sollte in Ihrer Unterweisung klar werden,
-    welche Leitern im Betrieb vorhanden sind wie Stehleitern, Anlegeleitern, Schiebeleitern, Trittleitern, Steckleitern, Podestleitern usw.
-    welcher Leitertyp für welche Aufgaben verwendet werden darf.
-    welche Alternativen es zu einem Leitereinsatz geben kann.
 -   dass er sich in unklaren Fällen an seinen Vorgesetzten wenden sollte.

lockere Schrauben, morsche Konstruktion, falsch gestapelt – mangelhafte Regaleinrichtungen sind hochriskant und können schwere Unfälle verursachen, Menschenleben gefährden und zu hohen Sachschäden führen. Vermeiden Sie dieses Risiko - Wir unterstützten Sie bei der Umsetzung!

Die Inspektion Ihrer Regalanlagen wir im laufenden Betrieb vorgenommen. Der Regalprüfer führt Sichtprüfungen durch kontrolliert dabei den Regalaufbau und die Regalbauteile. Ebendso wird verglichen ob Schutzmaßnahmen, Beladung und Kennzeichnung den Vorschriften entsprechen. Das Ergebniss der Prüfung wird Ihnen anhang eines Prüfberichtes mit einer ausführlichen Fotodokumentation der Mängel sowie Empfelungen übergeben. Auch die Regale werden für jeden ersichtlich mit dem nächsten Prüfdatum gekennzeichnet.


Unsere rechtssicheren Regalprüfungen nach der DIN EN 15635:

- Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontage
- Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen
-Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
-Durchführung der Sichtkontrolle gemäß der DIN EN 15635
-Beurteilung von Schäden und Kennzeichnung der beschädigten Bauteile am Regalsystem
-Vermessen der Regalanlage auf lotrechten und geraden Stand
-Überprüfung aller Regalkennzeichnungen
-Erteilung der Prüfplaketten “Regalinspektion nach BetrSichV / DIN EN 15635
-Erstellung von rechtssicheren Inspektionsprotokolle (Papier und EDV)
-Erstellung einer Fotodokumentation aller gefundenen Mängel


Leiterprüfung nach BetrSichV Bei einem Online-Antrag zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 können nicht nur die immer genutzten Leitern aufgelistet werden, sondern auch die Leiter und Tritte die nicht so oft in Gebrauch sind, können kontrolliert werden. Eine Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV kann im laufenden Betrieb erledigt werden und ziehen keine Mehrkosten, neben den anfallenden Gebühren, nach sich. Zudem wird von einem lokalen Fachmann in der Nähe der Firma die Leiterprüfung nach BetrSichV vorgenommen. Wenn keine Mängel, Fehler oder Defekte festgestellt werden können bei der Leiterprüfung nach BetrSichV, erhält das Unternehmen eine rechtssichere Bescheinigung, die zur Vorlage bei einer außerordentlichen Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016, aber auch als Nachweis für die Versicherung genutzt werden. Werden Mängel festgestellt, so können diese sofort nach der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV durchgeführt werden. Dadurch sichert sich der Unternehmer bei der Leiterprüfung nach BetrSichV ein Zertifikat, das er sofort nach der Reparatur und der Nachkontrolle in der Leiterprüfung nach BetrSichV erhält. Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 hat strenge Kriterien, die gesetzlich bei einer Leiterprüfung nach BetrSichV vorgeschrieben und somit auch einzuhalten sind. Aus diesem Grund wird immer ein rechtssicheres Ergebnis nach der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 vorliegen, was zusätzlich auch für eine maximale Sicherheit sorgt. Ihr Mehrwert bei der Prüfung von Leitern und Tritten      Optimales Preis / Leistungsverhältnis     Einsatz neuester Messtechnik     Keine Wartezeiten     Weniger bis keine Ausfallzeiten     Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter     Erfahrene Prüfer     Bonusvorteile bei einigen Versicherungen     Mögliche Inventarisierung     Übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise     Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite     Weniger Wartungs und Reperaturkosten
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und Leiterprüfung nach BetrSichV Ein Unternehmen, das den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes folgt, wird eine Handlungsanleitung für das Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Leitern und Tritte technische Arbeitsmittel und können eine Gefahrenquelle darstellen. Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern einsetzt, besteht eine Prüfpflicht. Tritte und Leiter müssen in regelmäßigen Abständen bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 von einer befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Laut der Betriebssicherheitsverordnung Leiterprüfung DGUV darf ein Unternehmer, nur solche Arbeitsmittel seinen Beschäftigen überstellen, die      1. für den Arbeitsplatz geeignet sind und     2. bei deren Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gewährleistet ist.  Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV dürfen nur von einem erfahrenen Spezialisten geprüft werden. Wenn bei der Leiterprüfung nach BetrSichV kein Mangel verborgen bleibt, wird die Prüfung von Leitern rechtssicher zertifiziert. Leiterprüfung     Vorgeschriebener Unfallschutz. Anstatt ein Risiko einzugehen und der vorgeschriebene Unfallschutz dem Zufall zu überlassen, können Unternehmer durch eine regelmäßige Leiterprüfung nach BetrSichV, ebenso der Leiterprüfung auf Baustellen mit einer Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 das Risiko absichern. Eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist mit einem geringen Kostenaufwand verbunden. Eine Leiterprüfung nach DGUV ist dort sinnvoll, wo eine Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 vor versteckten Gefahren schützen soll. Eine qualifizierte Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 sollte in allen Unternehmen wichtig sein und vorgenommen werden, wo mit Leitern und Tritten gearbeitet wird. Verschleißerscheinungen oder kleine Defekte in den Leitern und Tritten können sich mit der Zeit einstellen, die hohe Risiken sicherheitstechnisch mit sich bringen können und eine Gefahr für die Mitarbeiter sein können. Eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 kann online angemeldet werden, das spart Geld und bringt einen zeitnahen Termin vor Ort.
Leitern stets auf die Leiterfüße aufstellen, niemals auf Sprossen oder Stufen.
    Auf unebenen Standorten Spezialleitern einsetzen oder für einen sicheren Höhenausgleich sorgen, z.B. durch Holmverlängerungen des Herstellers.
    Stets die zulässige Traglast der Leitern beachten.
    Festes und rutschsicheres Schuhwerk tragen.
    Leitern auf keinen Fall provisorisch verlängern.
    Leiter nötigenfalls durch Anbinden oder Einhängen sichern.
    Stets „vorwärts“ (mit dem Gesicht zur Leiter gewandt) auf- und absteigen.
    Werkzeuge und Materialien so auf einer Leiter mitführen, dass sie nicht herunterfallen können (Tasche mit Reißverschluss o. Ä.).
    Seitliches Hinauslehnen vermeiden (Faustregel: Die Gürtelschnalle sollte sich zwischen den Holmen befinden).
    Vorsicht mit sperrigen Gegenständ    en! Nur mit solchen Werkzeugen oder Materialien eine Leiter besteigen, bei denen man mindestens eine Hand frei hat.
    Arbeiten über Kopf möglichst vermeiden.

Den richtigen Anstellwinkel bei Anlegeleitern verdeutlichen Sie mit der Ellenbogenprobe. Die Leiter muss die Anlegekante um mindestens 1 Meter überragen. Die obersten drei Sprossen dürfen nicht benutzt werden.

Weisen Sie darauf hin, dass es bei Stehleitern verboten ist, sie zusammengeklappt als Anlegeleiter zu verwenden. Sie sollten nur mit vollständig ausgeklappter Spreizsicherung bestiegen werden. Nicht zulässig ist, von einer Stehleiter, auf eine Bühne, Regal oder einen anderen hoch gelegenen Bereich überzusteigen (Kippgefahr!)

Bei einer Mehrzweckleiter ist stets sicherzustellen, dass die Gelenke sicher eingerastet sind. Podestleitern müssen per Feststelleinrichtung gegen ein Verfahren gesichert sein.

Leiterarbeiten können durch geeignetes Zubehör sicherer werden. Stellen Sie vor, welche Hilfsmittel für welche Leiter vorhanden sind und wie diese benutzt werden, z.B. Einhängetritte, Fußtraversen, Fußspitzen, einhängbare Absturzbügel, Wandabstützungen, Seitengeländer, Einhakvorrichtungen, Ablageschalen für Kleinteile usw.
ei Elektroarbeiten müssen oft Elektrohandwerkzeuge benutzt werden. Wenn diese Arbeiten nicht nur kurzzeitig erfolgen oder einen gewissen Kraftaufwand erfordern, ist oft eine Arbeitsbühne oder ein Kleingerüst die bessere Wahl. Muss dennoch mit einem Elektrowerkzeug von einer Leiter aus gearbeitet werden, sollte das Kabel stets seitlich an der Leiter entlang geführt werden und nicht über die Tritte oder die Standfläche.  Wenn Leiterarbeiten an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen nötig sind, können Sie die Gefahren einer Körperdurchströmung beim Berühren spannungsführender Teile durch Wahl einer Leiter aus Vollkunststoff verringern. Leitern für solche Einsätze sollten die Anforderungen der DIN EN 61478 „Arbeiten unter Spannung; Leitern aus isolierenden Material“ erfüllen. Für Arbeiten an Masten werden spezielle Maststeigleitern angeboten.
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